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Lebensmittel mit Azofarbstoffen müssen künftig den Aufdruck "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" tragen. Dies hat das Europäische Parlament laut der Ernährungsberatung aid in der neuen Gesetzgebung für die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen festgelegt.
Schon seit längerer Zeit diskutieren Wissenschaftler mögliche Zusammenhänge zwischen den Azofarbstoffen E 102, E 104, E 110, E 122, E 124, E 129 und dem so genannten "Zappelphilipp-Syndrom" bei Kindern. Eine entsprechende Studie könne zwar laut der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (RFSA) keine ausreichenden Beweise dafür liefern, doch setzte das EU-Parlament mit seinem jetzigen Beschluss den vorbeugenden Verbraucherschutz durch. Sobald das Gesetz veröffentlicht wird, haben die Hersteller 18 Monate Zeit, ihre Etiketten entsprechend anzupassen.
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