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Zur Gesundheitsförderung möchten viele Menschen auch Naturheilverfahren in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen tragen die Kosten für die alternativen Therapieformen in der Regel aber nicht. Lediglich die Akupunktur ist in einigen Fällen Bestandteil der Regelversorgung. Es gibt aber noch andere Methoden, die unter bestimmten Umständen gezahlt werden.
So erstatten die Krankenkassen ihren Versicherten normalerweise die Kosten für bestimmte Präventionskurse. Wer zur Entspannung zu Qigong, Yoga oder Tai-Chi greifen möchte, sollte sich deshalb bei seiner Kasse nach entsprechenden Kursen erkundigen. Größere Kassen haben eigene Angebote im Programm, bei kleineren Unternehmen werden Zuschüsse zu den Kursen bestimmter qualifizierter Anbieter geleistet. Wieviel Geld unter welchen Umständen zugeschossen wird, ist im Einzelfall zu erfragen.
Laut der Zeitschrift "Healthy Living" können die Kassen auch homöopathische Behandlungen beim Vertragsarzt erstatten. Dafür haben 120 Krankenversicherungen eine Vereinbarung mit dem Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) geschlossen. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopath können die Erstuntersuchung (Anamnese) und folgende Besuche demnach mit den Kassen abrechnen. Ansonsten müsste der Patient bei den Untersuchungen saftige Privathonorare zahlen. Eine Liste der Kassen, die die Kosten übernehmen, findet sich im Internet unter www.dzvhae.com. In dem Portal ist auf "Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte" zu klicken, unter dem Menüpunkt "Kosten/Erstattungen" sind dann die beteiligten Kassen zu finden. Auf der Internet-Seite ist auch eine Arzt-Suche integriert.
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