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Etliche Online-Angebote von Mobilfunkanwendungen rechtswidrig

Global Press - Dienstag, 15. Juli, 17:40 Uhr

Etliche Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet sind rechtswidrig. Gegen die entsprechenden Firmen geht jetzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor. Im Rahmen einer europaweiten Kampagne hatte das BVL deutschsprachige Internet-Seiten aus dieser Sparte kontrolliert und bei zwei Dritteln Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gefunden.

Überprüft wurden sogenannte Content Services für den Mobilfunkbereich, also etwa Klingeltöne, Logos oder Spiele. Hierbei wurden jene Angebote, die sich hauptsächlich an Kinder und Jugendliche richten, besonders kritisch betrachtet. Um die Internet-Angebote aufzuspüren, wurden zum Beispiel die Begriffe "Gratisklingeltöne" oder "Handylogos" in bekannte Suchmaschinen eingegeben.

Seiten von 20 Anbietern wiesen Anhaltspunkte für Rechtsverstöße auf. Von diesen Anbietern haben 15 ihren Sitz in Deutschland und fünf im Ausland. Besonders häufig betreffen die festgestellten Verstöße irreführende Angaben zu den Preisen und Leistungsmerkmalen des angebotenen Dienstes oder fehlenden Angaben zur Identität des Anbieters.

In der Vergangenheit hat es bereits häufig Beschwerden von Verbrauchern gegeben, die unklare Vertragsbedingungen nicht durchschaut haben und so beispielsweise in eine Abo-Falle getappt sind. Auch versteckte Kosten wurden durch Endkunden oft bemängelt. Das BVL hat die Aktion in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband als der Dachorganisation der Verbraucherzentralen und -Verbände sowie mit der Wettbewerbszentrale als der größten unabhängigen Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft durchgeführt. Die Verfolgung der gefundenen Verstöße hat bereits begonnen und wird in enger Abstimmung zwischen dem BVL und den beteiligten Verbänden fortgeführt.

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