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Patienten haben Recht auf Akteneinsicht

Global Press - Montag, 14. Juli, 16:47 Uhr

Patienten haben einen Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenunterlagen. Die Betroffenen sind berechtigt, die Unterlagen in Kopie ausgehändigt zu bekommen. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Allerdings erkennen nicht alle Ärzte und Kliniken diesen Anspruch an.

Mediziner sind dazu verpflichtet, eine Krankenakte zu führen und diese zehn Jahre lang aufzubewahren. Wer seine Erkrankungen über diesen Zeitraum hinaus dokumentiert wissen möchte, kann eine Kopie der Unterlagen anfordern. Auch beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler können die Aufzeichnungen wichtig sein und als Basis für die Beurteilung des Falls dienen. Laut Patientenberatung der Verbraucherzentrale kommt es aber immer wieder vor, dass Mediziner die Herausgabe der Unterlagen verweigern. Sie rät dazu, hartnäckig zu bleiben und auf die Akteneinsicht zu bestehen. Bei härteren Fällen helfe häufig eine schriftliche Terminsetzung oder die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Die Kosten für die Kopien muss der Patient selbst tragen. Da bei einer größeren Erkrankung leicht sehr umfangreiche Behandlungsunterlagen zusammenkommen, ist es deshalb ratsam, sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten zu informieren.

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