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Die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen fordert jetzt der Bundesrat. Die Einschränkungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz Anfang 2004 seien wieder zurückzunehmen, heißt es aus Berlin. Derzeit unterstützen die Krankenkassen nur drei Versuche der künstlichen Befruchtung und übernehmen dabei auch nur 50 Prozent der Kosten. Die andere Hälfte müssen die Betroffenen selbst zahlen. Zudem gelten eine untere und eine obere Altersgrenze. Aufgrund dieser Einschränkungen ist die Zahl der erfolgreich durchgeführten künstlichen Befruchtungen deutlich gesunken. Da aber Nachwuchs in Deutschland vonnöten sei, müssten ungewollt kinderlose Paare so gut wie möglich unterstützt und daher die Kosten für eine künstliche Befruchtung komplett übernommen werden. Für die Krankenkassen könnte das eine Mehrbelastung von rund 100 Millionen Euro im Jahr bedeuten.
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