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Meldepflicht für Folgeerkrankungen von Tattoos und Piercings

Global Press - Donnerstag, 3. Juli, 13:39 Uhr

Seit dem 1. Juli müssen Ärzte und Krankenhäuser bestimmte "selbst verschuldete Krankheiten" von Patienten bei den Krankenkassen melden. Bei der Behandlung von gesundheitlichen Problemen, die als Folge von Schönheitsoperationen, Piercings und Tattoos auftreten, kann die Kasse die Kosten von den Betroffenen zurückfordern. Darauf weist die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hin. Ärzteverbände und Datenschützer kritisieren die Maßnahme, die im Zuge der Pflegereform eingeführt wird. Sie verletze die ärztliche Schweigepflicht. Die Datenschützer befürchten, dass Menschen mit geringem Einkommen bei gesundheitlichen Schwierigkeiten nicht zum Mediziner gehen könnten, da sie das finanzielle Risiko fürchten. Zudem werde das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis durch den "Petz-Paragrafen" belastet.

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