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Die Folgen von Alkohol am Arbeitsplatz

Global Press - Mittwoch, 25. Juni, 18:39 Uhr

Viele Arbeitgeber verbieten Alkohol am Arbeitsplatz. Gesetzlich ist der Alkoholkonsum im Dienst zwar nicht geregelt. Trinken Arbeitnehmer einen über den Durst, kann dies jedoch fatale Folgen für sie selbst und ihre Kollegen haben.

Unter Alkoholeinfluss lassen das Seh- und das Reaktionsvermögen nach, zudem werden die eigenen Fähigkeiten leichter überschätzt. Die Feinmotorik der Hände wird ebenso negativ beeinflusst wie die Koordination von Armen und Beinen. In Unternehmensabläufe können sich Fehler einschleichen, die für den wirtschaftlichen Erfolg einer Firma schwerwiegende Folgen haben können. Vor allem der Umgang mit Maschinen birgt für alkoholisierte Mitarbeiter ein hohes Gefahrenpotenzial, im schlimmsten Fall können sogar tödliche Arbeitsunfälle die Konsequenz sein. Darauf weist jetzt der TÜV Rheinland hin.

Fachleute gehen davon aus, dass sich 15 bis 25 Prozent aller Arbeitsunfälle unter Alkoholeinfluss ereignen. In manchen Berufssparten wird besonders häufig während der Arbeitszeit getrunken. Besonders gefährdet sind Menschen in Berufen mit extremen Stresssituationen wie Manager oder Außendienstler und Arbeitnehmer, die schwer körperlich unter staubigen und warmen Bedingungen arbeiten. In einigen Fällen wird aber nicht direkt am Arbeitsplatz getrunken, sondern in der Freizeit zu tief ins Glas geschaut. Der Restalkohol im Blut kann am folgenden Tag jedoch ausreichen, um die Konzentrationsfähigkeit drastisch herabzusetzen.

Erkennen lassen sich Alkoholprobleme von Kollegen oder Vorgesetzten nicht immer auf den ersten Blick. "Relativ sichere Anzeichen sind ein schwankender Gang, gerötete Augen, eine lallende Sprechweise, die klassische Alkoholfahne und zitternde Hände", erklärt Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin beim TÜV Rheinland. Auch ein übermäßiger Verzehr von Pfefferminzbonbons und -kaugummis zum Verdecken des Alkoholgeruchs kann ein Indiz sein. Werden zudem stark abfallende Leistung, nachlassende Konzentration bei längeren Gesprächen oder häufige Kurzerkrankungen beobachtet, sind dies weitere Alarmsignale.

Anstatt ihn zu decken, sollten Kollegen den Betroffenen offen ansprechen. Geht von dem Alkoholisierten eine Gefahr für ihn selbst und andere aus, kann er dazu aufgefordert werden, umgehend seinen Arbeitsplatz zu verlassen. Fällt ein Arbeitnehmer durch seinen Alkoholkonsum negativ auf, kann ihn der Arbeitgeber abmahnen. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Kündigung angedroht werden. Leidet der Mitarbeiter nachweislich an einer Alkoholsucht, kann er nicht fristlos entlassen werden, der Arbeitgeber muss die Möglichkeit einer Teilnahme an einer Entziehungskur als Option anbieten.

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