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Die zusätzliche Kinderuntersuchung U7a wird in das Früherkennungsprogramm und damit in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt gefasst.
Bisher werden für den Nachwuchs im Kindesalter neun sogenannte U-Untersuchungen kostenlos angeboten, von der U1 direkt nach der Geburt bis zur U9 mit fünf Jahren. Mit der zusätzlichen Untersuchung im 34. bis 36. Lebensmonat würde die Lücke in der Gesundheitsbetreuung von Kindern zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr geschlossen. Sie soll unter anderem einer möglichst frühen Erkennung von Sehstörungen dienen. Der Beschluss des G-BA muss jetzt noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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