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Microsoft geht gegen Händler von Gebraucht-Software vor

Global Press - Dienstag, 13. Mai, 19:29 Uhr

Eine einstweilige Verfügung gegen einen Händler von gebrauchter Software hat jetzt Microsoft erwirkt. Somit darf Usedsoft jetzt nicht mehr behaupten, dass die Rechtmäßigkeit des Software-Gebrauchthandels vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Diese Behauptung hatte der Händler im Rahmen einer Vertriebsaktion geäußert. Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen ist und gegen die noch Widerspruch eingelegt werden kann.

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