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Nürnberg (ddp-bay). Im Nürnberger Prozess um einen Mord mit anschließender Leichenschändung hat der Verteidiger des 48 Jahre alten Angeklagten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Nach Ansicht des Anwalts Richard Müller handelt es sich bei der Tat um Totschlag. Er gehe davon aus, dass der Geschlechtsverkehr vor der Tat stattgefunden habe und es danach zu einem heftigen Streit gekommen sei, sagte Müller auf ddp-Anfrage in Nürnberg. Eine Leichenschändung habe es nicht gegeben. «Mein Mandant ist psychisch gesund», betonte er. Der bereits wegen Mordes vorbestrafte Angeklagte verweigerte beim Prozessauftakt vor der 5. Strafkammer die Aussage.
Der Mann muss sich seit Donnerstag wegen der Ermordung seiner Lebensgefährtin vor dem Nürnberger Landgericht verantworten. Dem 48-Jährigen wird außerdem vorgeworfen, sich nach der Tötung an der Frau vergangen zu haben. Laut Anklage soll er die Frau, die sich von ihm trennen wollte, im Juli 2007 in deren Wohnung mit zwei Messerstichen in die Brust getötet haben. Zuvor soll sie den Geschlechtsverkehr mit ihm abgelehnt haben.
Der zuletzt in Fürth wohnende Angeklagte war nach Angaben eines Gerichtssprechers bereits 1987 in Kiel wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung seiner damaligen Lebensgefährtin zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ob er sich damals an dem Leichnam vergangen hatte, konnte in dem Verfahren nicht geklärt werden. Das Gericht hatte dem Mann eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zugute gehalten, weil er bei der Tat betrunken war. 1995 kam er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wieder auf freien Fuß.
Es gebe zwar Ähnlichkeiten zwischen beiden Taten, sagte Müller. Wegen «juristischer Feinheiten» seien die Fälle aber nicht vergleichbar.
Für den Prozess in Nürnberg sind vier Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird am 5. August erwartet. Dem Mann droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.
(ddp)
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