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Leipzig (ddp). Der nächtliche Luftfrachtverkehr am Flughafen Leipzig/Halle muss nicht eingeschränkt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Die Richter wiesen die Klagen von drei Flughafennachbarn ab.
Somit dürfen Passagiermaschinen den Flughafen auch zwischen 22.00 und 23.30 Uhr sowie zwischen 5.30 und 6.00 Uhr nutzen. Frachtflüge und Flüge aufgrund militärischer Anforderung sind während der gesamten Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) zulässig, entschieden die Richter.
Drei Anwohner wollten mit ihren Klagen erreichen, dass die Flugverbotszeiten für Passagiermaschinen und nicht eilige Frachtflieger ausgeweitet werden. Zwischen 23.30 und 5.30 Uhr dürfen seit März 2008 keine Passagiermaschinen auf dem Flughafen Leipzig/Halle starten oder landen. Frachtverkehr ist die ganze Nacht hindurch zulässig, eine Unterscheidung zwischen Express-Fracht und normaler Fracht wurde nicht gemacht.
Die Post-Tochter DHL betreibt auf dem Flughafen ihr europäisches Luftfracht-Drehkreuz. Bis zu 60 Maschinen werden in Leipzig/Halle jede Nacht abgefertigt. DHL war eigens wegen der unbeschränkt geltenden 24-Stunden-Flugerlaubnis von Brüssel nach Leipzig gezogen. Im November 2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht erklärt, dass in der Nacht nur Express-Frachtflüge erlaubt sind. Die zuständige Behörde hatte in einer anschließenden neuen Genehmigung jedoch erneut generell Luftfracht zugelassen.
(BVerwG 4 A 3001.07 - Urteil vom 24. Juli 2008)
(ddp)
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