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Karlsruhe (ddp-rps). Der Prozess gegen eine Frau aus dem rheinland-pfälzischen Bad Breisig, die vom Vorwurf des Mordes an zweien ihrer Kinder freigesprochen wurde, wird voraussichtlich neu aufgerollt. In der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe forderte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch die Aufhebung des Freispruchs des Koblenzer Landgerichts wegen Fehlern in der Beweiswürdigung. Auch die Vorsitzende Richterin des 2. Strafsenats des BGH sprach von einem «ganz seltsamen Urteil», das fast keine Feststellungen zur Persönlichkeit der Angeklagten getroffen habe. Der BGH will um 13.00 Uhr sein Urteil verkünden.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 31-jährigen Frau vor, im November 1993 im Alter von 16 Jahren ihren 14 Monate alten Sohn Alexander mit einem Kissen erstickt zu haben. Drei Jahre später soll sie dann auch ihren acht Monate alten zweiten Sohn Leon erstickt haben, indem sie ihm einen Finger so tief in den Rachen steckte, dass er erbrach und Erbrochenes einatmete. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, die beiden Kinder getötet zu haben, weil sie sie als Belastung empfunden habe.
Das Landgericht hatte die Frau von den Vorwürfen des Mordes aus niederen Beweggründen und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Das Gericht konnte keine Hinweise auf eine konkrete Tathandlung der Mutter finden und hielt auch einen natürlichen Tod für möglich.
Bei den beiden toten Kleinkindern waren die Mediziner zunächst von einem plötzlichen Kindstod ausgegangen worden. Erst nach einem Sorgerechtstreit im Jahr 2005 waren die Ermittlungen aufgenommen worden. Die Frau hatte insgesamt sechs Kinder zur Welt gebracht, die von sechs verschiedenen Vätern stammen. 1999 soll sie kurz davor gestanden haben, auch ihr drittes Kind zu töten. Die vier noch lebenden Kinder sind bei Pflegefamilien untergebracht.
(ddp)
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