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Berlin (ddp). Ab November 2010 sollen in Deutschland elektronisch lesbare Personalausweise im Scheckkartenformat eingeführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Während Behörden ständig Zugriff auf die in einem integrierten Computerchip gespeicherten Personendaten haben, bleibt es beim privaten Gebrauch des sogenannten elektronischen Identitätsnachweises den Bürgern überlassen, ob sie dem Datenaustausch zustimmen oder nicht. Auch die mögliche Speicherung von Fingerabdrücken ist freiwillig. Opposition und Datenschützer hegen Zweifel an der Datensicherheit.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, die neuen Ausweise machten den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher. Die Kartenausweise vergrößerten die Fälschungssicherheit und verhinderten den möglichen Missbrauch durch Dritte.
Durch ihre elektronische Einlesbarkeit sollen die Dokumente unter anderem den gegenseitigen Identitätsnachweis zwischen Käufern und Verkäufern bei Online-Geschäften erleichtern. Auf einem integrierten Chip werden Personendaten wie Name, Alter und Anschrift sowie ein Foto gespeichert. Der Antragsteller muss allerdings bei der Ausstellung seine Zustimmung für die Aktivierung der elektronischen Datenaustauschfunktion für den geschäftlichen Gebrauch geben.
Die beschlossene Regelung geht auf einen Kompromiss der Regierungsparteien zurück. Die Union hatte zunächst vor allem die verpflichtende Speicherung digitaler Fingerabdrücke gefordert, nach heftigem Widerstand der SPD aber der freiwilligen Lösung zugestimmt.
Die Online-Wirtschaft begrüßte das neue, internetfähige Personaldokument. Es erhöhe die Sicherheit im Internet und stärke damit das Vertrauen der Verbraucher, teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) mit. Die Regierung solle deshalb so schnell wie möglich die noch offenen technischen und juristischen Fragen klären.
Kritik kam dagegen von der Opposition und von Datenschützern. Die Grünen forderten die Bürger auf, die Speicherung von Fingerabdrücken zu boykottieren. Die freiwillige Regelung sei der Versuch, «gefährlichen Unsinn durch die Hintertür einzuführen», sagte Parteichefin Claudia Roth. Zudem bestehe die Gefahr, dass Unbefugte die Daten heimlich nutzten. Und im Ausland, wo die Personendaten auch lesbar seien, unterlägen sie nicht den deutschen Datenschutzstandards.
Auch die Linke warnte vor einem möglichen Missbrauch der Daten durch Kriminelle. Darüber hinaus sei die Verbesserung der Fälschungssicherheit überflüssig, da es in den vergangenen Jahren nur wenige Fälle gegeben habe, sagte Vorstandmitglied Jan Korte. Bei der Speicherung der Fingerabdrücke sei zudem zu befürchten, dass diejenigen, die darauf verzichteten, auf Dauer unter Generalverdacht gerieten.
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert warnte vor einer möglichen Verfolgung des von den integrierten Chips ausgehenden Funksignals. Menschen mit ungeschützten Ausweisen könnten weiterverfolgt werden, wenn sie Lesegeräte passierten. Die Risiken, die zudem mit der Speicherung biometrischer Daten wie des Fingerabdrucks entstünden, wögen «in keinster Weise den zusätzlichen Gewinn an Sicherheit auf». Dieser Kritik schloss sich auch die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol an.
(ddp)
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