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BGH überprüft Freispruch für Mutter in Mord-Prozess

ddp - Dienstag, 22. Juli, 12:53 Uhr

Karlsruhe (ddp-rps). Der Bundesgerichtshof überprüft am Mittwoch den Freispruch des Koblenzer Landgerichts für eine Mutter vom Mord an zwei ihrer Kindern. Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 31-jährigen Frau vor, im Alter von 16 Jahren im November 1993 ihren 14 Monate alten Sohn Alexander mit einem Kissen erstickt zu haben. Drei Jahre später, im November 1996, soll sie dann auch ihren damals acht Monate alten zweiten Sohn Leon getötet haben.

Das Landgericht hatte die Frau aus Bad Breisig (Kreis Ahrweiler) von den Vorwürfen des Mordes aus niedrigen Beweggründen und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Das Gericht war sich nicht sicher, wie die Taten genau abgelaufen sind und ob die Angeklagte wirklich die Täterin war. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über die nun der 2. Strafsenat des BGH in Karlsruhe mündlich verhandelt. Die Staatsanwaltschaft sieht eine «fehlerhafte, die Angeklagte begünstigende Beweiswürdigung».

Die Frau hatte insgesamt sechs Kinder zur Welt gebracht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Alexander getötet zu haben, da sie ihn als Belastung empfunden habe. Aus dem gleichen Grund habe sie drei Jahre später ihrem Sohn Leon einen Finger so tief in den Rachen gesteckt, dass bei ihm die Luftzufuhr unterbrochen wurde, er erbrach und Erbrochenes einatmete. Hieran verstarb das Kind.

1999 soll sie kurz davor gestanden haben, auch ihr drittes Kind zu töten. Die vier noch lebenden Kinder sind bei Pflegefamilien untergebracht.

(ddp)

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