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Potsdam (ddp-lbg). Im Prozess gegen den früheren Justizstaatssekretär Gustav-Adolf Stange wegen unrechtmäßiger Trennungsgeld-Zahlungen ist eine Bewährungsstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt worden. Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn am Freitag in einem Berufungsverfahren zu einer Zahlung von 7500 Euro wegen versuchten Betrugs. «Die Verurteilung als solche ist geblieben, aber das Strafmaß wurde reduziert», sagte der Vorsitzende Richter Axel Gerlach. Es bestehe kein Zweifel, dass Stange vorsätzlich gehandelt habe. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen.
«Es ist zu berücksichtigen, dass es Herrn Stange extrem leichtgemacht wurde», hatte Staatsanwalt Rolf-Uwe Kurz in seinem Plädoyer betont. Der Staatssekretär habe Trennungsgeld bewilligt bekommen, ohne Nachweise über eine Wohnungssuche zu erbringen. Der zuständige Referatsleiter habe sich im Interesse der eigenen Karriere unterwürfig verhalten. Diesen Umstand wertete der Staatsanwalt als strafmildernd und plädierte auf eine Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro. Stange war Anfang 2006 vom Amtsgericht Potsdam wegen versuchten Betrugs in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Stange im Jahr 2000 bewusst falsche Angaben gemacht und somit zu Unrecht rund 28 000 Euro erhalten hatte. Gegen das Urteil war Stange in Berufung gegangen.
Auch das Landgericht war von der vorsätzlichen Täuschung des Angeklagten überzeugt. Trennungsgeld erhalten Beamte, die aufgrund einer Versetzung vorübergehend zwei Haushalte führen. Für die Bewilligung des Geldes müssten sie uneingeschränkt umzugswillig sein, erläuterte Gerlach. Viele Indizien sprächen dafür, dass der Staatssekretär aus Münster im Widerspruch zu seinen Angaben offenbar überhaupt nicht vorgehabt habe, nach Brandenburg umzuziehen, sagte Gerlach.
Gerlach kritisierte außerdem das Verfahren zur Bewilligung des Trennungsgelds im Justizministerium. Es habe ihn sehr erschreckt, was er im Laufe der Verhandlungen über die Abteilung erfahren habe: «Das war ein Haifischbecken.» Es sei vor dem Staatssekretär «gebuckelt» worden, um sich eigene Vorteile zu verschaffen. Stange habe seine herausragende Funktion ausnutzen können. Der Richter bemängelte, dass die Organisationsstruktur bis heute unverändert sei. Weiterhin würden die Anträge über die Bewilligung von Trennungsgeld in den einzelnen Häusern bearbeitet statt in einer zentralen Stelle.
Der Fall Stange hatte 2003 die Trennungsgeld-Affäre in der Landesverwaltung ins Rollen gebracht. Die Landesregierung ließ Hunderte Vorgänge prüfen. In 222 Fällen forderte das Land die Gesamtsumme von 1,7 Millionen Euro zurück.
(ddp)
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