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Leipzig (ddp). Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) rät den Geschädigten der insolventen Göttinger Gruppe, erneut Forderungen auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu stellen. Der Insolvenzverwalter habe gewechselt und mit ihm offenbar auch die Einstellung gegenüber den Geschädigten, teilte die VZS am Freitag in Leipzig mit. Diejenigen, deren Forderungen abgelehnt worden seien, sollten es daher noch einmal versuchen. Die neu gesetzte Frist laufe am 30. September aus.
Allzu große Hoffnungen macht die VZS den Tausenden Geschädigten jedoch nicht. Auch im günstigsten Falle würde wahrscheinlich mangels Masse nicht mehr als ein Bruchteil des eingesetzten Kapitals erstattet. Allerdings sollten alle Anleger prüfen, dass etwaige Daueraufträge für die Göttinger Gruppe gestoppt würden und nicht weiter Geld überwiesen werde. Gerade bei älteren Menschen, die ihre Finanzen nicht genau im Blick hätten, geschehe dies immer wieder.
Das Insolvenzverfahren gegen die Securenta AG als Hauptgesellschaft des Finanzdienstleisters Göttinger Gruppe war im Juni 2007 eröffnet worden. Securenta und Göttinger Gruppe hatten Anleger mit einem Steuersparmodell geködert und ihnen auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt hohe Renditen versprochen. Insgesamt sollen 900 Millionen Euro eingesammelt worden seien.
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