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Bamberg (ddp.djn). In der privaten Haftpflichtversicherung ist in der Regel auch eine Deckung für Haftpflichtschäden rund um die selbst bewohnte Immobilie enthalten. Dieser Schutz gilt allerdings ausschließlich für eine selbst bewohnte Immobilie, wie jetzt das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 1 U 34/08) entschieden hat. Wer eine weitere Immobilie besitzt, muss diese gesondert versichern, selbst wenn sie gerade leersteht. In dem Fall hatte der Versicherte ein zweites Haus, in dem ein Rohrbruch beim Nachbarn einen erheblichen Schaden verursachte. Obwohl das Haus gerade nicht wie sonst vermietet war, musste die private Haftpflichtversicherung nach Meinung der Richter nicht einspringen, denn das Haus wurde eben während des Leerstands nicht zu eigenen Wohnzwecken benutzt.
Genau das ist nach den Versicherungsbedingungen jedoch Voraussetzung für eine Schadensübernahme durch die private Haftpflichtversicherung. Die Entscheidung zeigt, dass Besitzer mehrerer Immobilien sich bei der Haftung nicht auf ihre private Haftpflichtversicherung verlassen sollten. Das gilt übrigens auch bei Mehrfamilienhäusern mit vermieteten Wohnungen - auch hier kann der private Haftpflichtschutz nur für die selbst genutzte Wohnung greifen - für die vermieteten Einheiten muss eine gesonderte Haus- und Grundstückshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.
ddp.djn/ome/mbr
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