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Dresden/Berlin (ddp-lsc). Sachsen droht erneut mit einer Klage gegen die sogenannte Konvergenzklausel im Gesundheitsfonds. Mit einer Normenkontrollklage solle der Druck auf die laufenden Verhandlungen für Zugeständnisse gegenüber Sachsen und Thüringen erhöht werden, sagte Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) am Donnerstag. Thüringens Regierungssprecher Fried Dahmen äußerte sich unterdessen zurückhaltend über eine Beteiligung an der Klage. Es werde nach dem vom Bund angekündigten Kompromiss derzeit davon ausgegangen, «dass den Thüringer Krankenkassen und Beitragszahlern keine Nachteile entstehen».
Tillich verwies darauf, dass die sächsischen Kassen durch niedrige Arzthonorare und angepasste Krankenhausstrukturen die Beitragssätze deutlich gesenkt hätten. Ein einheitlicher Beitragssatz in Verbindung mit der Konvergenzklausel stelle diese Bemühungen nun jedoch «regelrecht auf den Kopf».
Die Klausel soll verhindern, dass bei einer Verteilung der Krankenkassenbeiträge über den Fonds reiche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg künftig schlechter dastehen als heute. Aus Ländern mit besonders hohen Beitragseinnahmen der Krankenkassen sollen nicht mehr als jährlich 100 Millionen Euro in andere Länder abfließen. Dies hat zur Folge, dass Krankenkassen mit geringen Beitragssätzen Geld an Kassen mit hohen Beitragssätzen zahlen müssen.
Sachsen sieht sich durch diese Regelung benachteiligt. Die AOK und IKK in Sachsen gehören zu den Kassen mit den bundesweit niedrigsten Beitragssätzen. Beide bieten derzeit einen deutlich geringeren Beitrag an, als der bundesweit einheitliche Satz ab Januar 2009 liegen dürfte.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit Rückzahlungen für sächsische Krankenversicherte bei AOK und IKK ab dem kommenden Jahr. «Nach allen Daten, die uns vorliegen, sind diese beiden Kassen so aufgestellt, dass Rückerstattungen an die Versicherten möglich sein müssten», sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder.
Er hält die Bedenken Sachsens für ausgeräumt. Die Bundesregierung werde im Streit um die Klausel «eine Lösung vorschlagen, die nicht zulasten einzelner Länder geht». Der Regierungsvorschlag sehe vor, den geplanten Aufbau einer Liquiditätsrücklage im Gesundheitsfonds «beispielsweise um zwei Jahre zu strecken». Aus den eingesparten Mitteln könnten dann die Konvergenzzahlungen vorgenommen werden.
Sachsens Landtagsopposition begrüßte die Klageandrohung Tillichs. Linke-Sozialexperte Dietmar Pellmann forderte die Regierung auf, es «nicht bei der verbalen Ankündigung zu belassen, sondern unbedingt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen, um den umstrittenen Gesundheitsfonds in letzter Minute noch zu Fall zu bringen.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristin Schütz, warnte Tillich indes davor, »immer nur zu drohen, um winzige Detailkompromisse zu erzielen«. Die Regierung müsse bei »ausreichender Erfolgsaussicht klagen und parallel versuchen, die Einführung des bundesweit einheitlichen Beitragssatzes auf politischem Weg zu verhindern«.
Auch die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft (VSW) unterstützt Tillichs Klagedrohung. Es sei nicht zu akzeptieren, dass »Sachsen überproportional durch eine Reform belastet wird, die eigentlich Entlastung bringen sollte«, sagte Verbandspräsident Bodo Finger. Der Einheitsbeitrag würde die Kosten jährlich um bis 700 Millionen Euro erhöhen, die jeweils zur Hälfte Arbeitnehmer und Unternehmen tragen müssten.
(ddp)
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