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Rechtstipp: Medikamente können Rente kosten

ddp - Donnerstag, 17. Juli, 07:07 Uhr

Celle (ddp.djn). Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt den Versicherten eine vereinbarte Rente, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, dauerhaft über einen Zeitraum von zwölf Monaten bestimmte Grundfähigkeiten wie «Sehen», «Sprechen», «Treppen steigen», «Knien oder Bücken» oder andere Fähigkeiten aus den sogenannten Fähigkeitskatalogen auszuüben. Das Oberlandesgericht Celle hat jetzt klargestellt, dass es dabei ohne Belang ist, ob der Versicherte bei der Bewertung der Fähigkeiten unter Einfluss von Medikamenten stand. Wer also mit Medikamenten Fähigkeiten ausüben kann, die er ohne Medikamente nicht ausüben könnte, der muss das gegen sich gelten lassen und bekommt nicht die vereinbarte Rente. Denn in der Rechtsprechung sei es anerkannt, dass der Versicherte gehalten ist, seine Leistungsfähigkeit durch eine zumutbare Behandlung mit Medikamenten, die nicht ihrerseits die Gesundheit gefährden, wiederherzustellen beziehungsweise zu erhalten.

(AZ: 8 U 2/08)

ddp.djn/ome/mbr

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