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München (ddp.djn). Der Invaliditätsschutz zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn der Wert der eigenen Arbeitskraft ist bei einem Verlust unersetzbar. Schon ein monatliches Nettogehalt von 1500 Euro summiert sich bei 40 Berufsjahren auf einen Wert von 720 000 Euro. Wer die Hälfte dieser 20 Jahre nicht arbeiten kann, braucht theoretisch also 360 000 Euro, um seinen Leben finanzieren zu können. Ohne finanzielle Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung dürfte deshalb in aller Regel der finanzielle Ruin drohen.
Ganz ohne Stolpersteine gibt es diesen wichtigen Schutz jedoch nicht. Wer wirklich 100-prozentigen Schutz genießen will, muss viel Aufmerksamkeit vor und bei Vertragsschluss an den Tag legen. So muss der Vertrag lange genug laufen. Natürlich sind Policen günstiger, die einen Schutz nur bis zum 55. Geburtstag vorsehen. Aber wie soll man im Fall der Fälle die 10 bis 12 Jahre bis zur Rente überbrücken? Sinnvoll sind nur Verträge, die mindestens bis zum 63. Geburtstag laufen - besser ist ein Vertragsende mit 65 oder 67 Jahren, je nachdem, wann man in den Genuss des Ruhestandes kommen wird.
Der Schutz sollte uneingeschränkt sein. Bringt ein Antragsteller Vorerkrankungen mit, schlagen die Gesellschaften gelegentlich vor, bestimmte Krankheitsbilder vom Schutz auszunehmen. Tatsächlich ist das so, als wenn man gar keinen Vertrag hat. Denn im Ernstfall wird sich wahrscheinlich kaum feststellen lassen, ob denn nun die ausgeschlossene Krankheit nicht doch an der Berufsunfähigkeit Schuld ist. Statt Ausschluss sollte man deshalb lieber einen Risikozuschlag vereinbaren, der gegebenenfalls nach Ausheilung der Krankheit aufgehoben werden kann.
Problematisch sind Verweisungsregeln. Früher waren abstrakte Verweisungen üblich. Die Versicherung konnte einen geeigneten Beruf nennen, der ebenbürtig war und den der gesundheitlich Angeschlagene noch ausüben konnte. Eine solche abstrakte Verweisung sollte niemand mehr in einem neuen Vertrag akzeptieren. Eine konkrete Verweisung sieht dagegen vor, das der Versicherer nicht zahlen muss, wenn der Versicherte einen Beruf ausübt, der seinem Ausbildungsstand und der Lebensstellung auch hinsichtlich des Einkommens entspricht. Selbstständige müssen ferner damit rechnen, dass sie ihren Betrieb gegebenenfalls umorganisieren müssen, um weiterhin mitarbeiten zu können, notfalls auch unter Gehaltsverzicht.
Wichtig ist auch eine ausreichende Versicherungssumme, die dem Einkommen angemessen ist. Wer heute bereits 2500 Euro netto verdient, ist mit einer Monatsrente von 500 Euro schlecht beraten. Als Faustregel gilt, dass immer eine Rente vereinbart werden sollte, die mindestens 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt. Nur so lässt sich der Lebensstandard sichern. Am sinnvollsten sind Verträge, bei denen sich die Rente im Laufe des Lebens an geänderte Lebensumstände anpassen lässt.
Die Gesundheitsfragen müssen auf jeden Fall immer richtig beantwortet werden. Die Gesundheitsfragen sind das A und O eines jeden Vertrages, weil sie die Basis für die Versicherung sind. Alle Fragen im Antragsformular müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Notfalls sollte man bei seinen Ärzten nachfragen, wenn man sich unsicher ist bei Antworten, die sich auf die eigene Gesundheit beziehen. Der Grund dafür ist, dass, wenn der Versicherer später nachweist, dass man gesundheitliche Probleme verschwiegen oder Fragen nicht vollständig beantwortet hat, die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten kann. Das tut sie auch in aller Regel. Damit entfällt der Versicherungsschutz und man steht vor dem finanziellen Ruin, gegen den man sich eigentlich versichern wollte.
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