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Hamburg (ddp-nrd). Im Prozess gegen den sogenannten Schlecker-Räuber vor dem Hamburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Haftstrafe von elf Jahren wegen schwerer räuberischer Erpressung gefordert. Erschwerend wirkten sich die «hohe Schlagzahl» und die rasche Abfolge der Taten aus, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer.
Der 40-jährige Angeklagte Andreas P. hatte innerhalb von knapp zwei Jahren 54 Filialen der Drogeriemarktkette überfallen. Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe von sechs Jahren. Das Urteil wurde noch für Mittwoch erwartet.
Bei seinen Überfällen auf Schlecker-Filialen in sechs Bundesländern hatte P. zwischen Juli 2006 und Ende März 2008 insgesamt rund 90 000 Euro erbeutet. Er hatte zum Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Als Motiv gab er seine finanzielle Notlage an. Bei den Raubzügen war er mit einer Schreckschusspistole bewaffnet und forderte die Verkäuferinnen stets höflich auf, die Tageseinnahmen des Vortages herauszugeben.
(ddp)
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