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Schünemann kritisiert Ausweitung der Arbeitsmigration

ddp - Mittwoch, 16. Juli, 16:39 Uhr

Hannover (ddp-nrd). Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für ausländische Arbeitskräfte durch die Bundesregierung kritisiert. «Die Regelung darf keine Hintertür für eine Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge werden, die nicht in Mangelberufen arbeiten», sagte Schünemann. «Die Regelung muss auf Hochqualifizierte beschränkt werden», forderte er. Die Opposition im Landtag warf dem Minister eine «Bleiberechts-Phobie» vor und nannte ihn einen «integrationspolitischen Hardliner».

Der CDU-Politiker wandte sich in dem Berliner Blatt auch gegen den Plan, geduldeten Ausländern in Zukunft ein Aufenthaltsrecht zu erteilen, wenn sie gut integriert sind und eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben.

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Filiz Polat sagte, er mache sich «ernsthafte Sorgen» um den Minister wegen dessen «Bleiberechts-Phobie». Er empfahl Schünemann, einen «Blick auf die demografische Entwicklung» zu werfen und die «Hilferufe der Wirtschaft» zu hören. Danach müssten sich seine Ängste verflüchtigen, sagte Polat. Zugleich warf er Schünemann vor, mir seiner Ablehnung des Berliner Vorstoßes eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter Migranten zu fördern, in der «hochqualifizierte Arbeitsmigranten bevorzugt», hochqualifizierte Flüchtlinge jedoch ausgegrenzt würden.

SPD-Innenpolitiker Klaus-Peter Bachmann sagte, Schünemann habe erneut bewiesen, dass er den Titel «Integrationsminister» zu Unrecht trage. Er bezeichnete den Minister als «integrationspolitischen Hardliner». Gleichwohl sagte Bachmann, dass es vorrangiges Ziel der Politik sein müsse, die hier lebenden Arbeitslosen - Einheimische und Zuwanderer - zu qualifizieren und in Arbeit zu vermitteln.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch ein von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) erarbeitetes Maßnahmenbündel beschlossen. Mit diesem Paket soll es hochqualifizierten Ausländern leichter möglich sein, in Deutschland zu arbeiten. Damit will die Bundesregierung einem Fachkräftemangel entgegenwirken.

So soll unter anderem die Einkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte von 86 400 Euro auf 63 600 Euro gesenkt werden. Ferner wird bei Akademikern aus den neuen EU-Staaten auf die Vorrangprüfung verzichtet, bei der man nachweisen muss, dass die Stelle nicht mit einem Inländer besetzt werden kann. Die Zugangsbeschränkungen für weniger qualifizierte Arbeitnehmer aus osteuropäischen EU-Staaten zum deutschen Arbeitsmarkt sollen verlängert werden.

(ddp)

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