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Leipzig (ddp-lsc). Im Prozess um die Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle haben die Vertreter von Anwohnern und Freistaat am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihre Plädoyers gehalten. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann forderte für die drei klagenden Anwohner, den Nachtflug weitgehend einzuschränken. Es sollen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr nur noch Expressfracht-Flüge zulässig sein, nicht eilige Luftfracht soll hingegen verboten werden. Militärverkehr hält er insgesamt für unzulässig. Der Vertreter des Freistaats Sachsen, Siegfried de Witt, plädierte für eine Beibehaltung der derzeitigen Nachtflugreglungen, da ein weltweites Luftfrachtzentrum anders nicht zu betreiben sei. Bei Einschränkungen stünde das DHL-Drehkreuz als Ganzes zur Disposition. Ein Urteil soll voraussichtlich in der kommenden Woche vom 4. Senat verkündet werden.
Drei Anwohner waren vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen, um eine Eingrenzung des Nachtflugverkehrs zu erzwingen. Bisher besteht das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen zwischen 23.30 und 5.30 Uhr, Fracht- und Militärmaschinen sind davon ausgenommen. Zudem wenden sich die Kläger gegen die ihrer Meinung nach zunehmende und verdeckte militärische Nutzung des Flughafens, auch während der Nacht. Auf dem Flughafen betreibt DHL sein europäisches Luftfrachtdrehkreuz mit bis zu 60 Maschinen pro Nacht.
Der Freistaat Sachsen hatte am Mittwoch in dieser Frage erstmals öffentlich eine militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle eingeräumt. Anwalt de Witt erklärte, der Transport von US-Soldaten über den Flughafen werde auf Grundlage «militärischer Anforderungen» genehmigt. Diese seien in einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Behörden vorgesehen. Der Flughafen sprach bislang stets von zivilen Flugbewegungen. Der Flughafen zählt zudem die Soldaten, die in Leipzig auf ihrem Flug nach Kuwait umsteigen und von dort in ihre Einsatzgebiete im Irak und in Afghanistan gebracht werden, bisher als «Transitpassagiere».
In Leipzig/Halle starten und landen zurzeit nach Angaben des Flughafens durchschnittlich neun Maschinen täglich, die US-Soldaten nach Kuwait bringen oder von dort in den Heimaturlaub nach dem Einsatz in Afghanistan oder dem Irak. Baumann argumentierte, diese Flüge veränderten die Sicherheitslage, ein Flugplatz mit militärischer Nutzung könne schnell ins Visier von Terroristen gelangen. De Witt widersprach dieser Behauptung, denn der Verweis auf Terrorismusgefahr sei mittlerweile ein «modisches Argument».
Baumann warf dem Flughafen weiter vor, dieser kümmere sich nicht ausreichend um die Einhaltung der Lärmgrenzwerte. Nach Messungen der klagenden Anwohner würden bereits heute an einigen Messpunkten in der Einflugschneise der beiden Landebahnen die erst für 2015 prognostizierten Grenzwerte überschritten. Ein Grund dafür sei, dass nachts fast ausschließlich die Süd-Landebahn genutzt werde. Anwalt de Witt räumte die fast überwiegende Nutzung der Süd-Bahn ein. Sollten Grenzwerte überschritten werden, dann würden die zuständigen Behörden dagegen vorgehen. «Allerdings erst im Februar 2009», fügte de Witt hinzu. Erst dann habe man belastbare Daten, auf deren Grundlage gegebenenfalls reagiert werden könne.
(ddp)
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