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Berlin (ddp). Die Untersuchung fast sämtlicher ICE-3-Züge der Deutschen Bahn nach dem Unfall in Köln in der vergangenen Woche ist einem Medienbericht erst auf Anordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) erfolgt. Die Deutsche Bahn selbst sei dazu zunächst nicht bereit gewesen, berichtet die Zeitung «Junge Welt» (Mittwochausgabe) in Berlin vorab. Das Bundesamt habe allerdings auf sofortige Ultraschallprüfungen aller ICE-3-Züge gedrängt. Die Bahn hatte daraufhin die Untersuchung der Züge bekanntgegeben und von «vorsorglichen technischen Überprüfungen» gesprochen.
Der Bahnvorstand war dem Medienbericht zufolge nach dem Unfall im Kölner Hauptbahnhof am Mittwoch vergangener Woche, bei dem ein ICE 3 aus dem Gleis gesprungen war, zunächst nicht zu den Prüfungen bereit. Daher habe das EBA die Untersuchungen angeordnet. Am Freitag sei dem Konzern ein entsprechender Bescheid übermittelt worden. Demnach seien alle im Einsatz befindlichen ICE 3, die seit der jüngsten Ultraschallüberprüfung mehr als 60 000 Kilometer Laufleistung hinter sich hatten, »aus dem Betrieb zu nehmen« und »als Leerzug in eine Werkstatt zur Durchführung von Ultraschallprüfungen« auf »Rißfreiheit« zu überführen, zitiert die Zeitung aus dem Bescheid.
Wie die Zeitung weiter berichtet, hat auch nicht die Bahn selbst entschieden, in Zukunft die ICE 3 wieder häufiger Ultraschallprüfungen zu unterziehen. Vielmehr zwinge das EBA per Bescheid, »Ultraschallprüfungen der Triebsatzwellen wiederkehrend in einem Prüfintervall von 60 000 km durchzuführen«. Dies sei bis Mitte 2003 üblich gewesen. Dann aber habe die Bahn das «Projekt Express» verkündet. Danach seien Ultraschallprüfungen nur noch nach 300 000-Kilometer-Intervallen durchgeführt worden. Ausdrücklich sei dies damit begründet worden, dass auf diese Weise »Einsparungen in Höhe von 151 Millionen Euro jährlich« erzielt werden sollten und die Bahn börsenfähig gemacht werden solle.
ddp.djn/rab/fgr
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