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BGH prüft Reisepreis-Rückzahlung wegen Beinahe-Absturz bei Rückflug

ddp - Montag, 14. Juli, 15:50 Uhr

Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof prüft am Dienstag (9.00 Uhr), ob Reisekunden die Rückzahlung des gesamten Reisepreises wegen eines Beinahe-Absturzes beim Rückflug verlangen können. Der Kläger macht geltend, dass es auf dem Rückflug vom türkischen Antalya zum Flughafen Köln-Bonn zu einem Beinahe-Absturz gekommen sei, bei dem er und seine Ehefrau Todesangst ausgestanden hätten. Die Reise sei deshalb «ohne Erholungswert» gewesen.

Der Kläger fordert deshalb vom Reiseveranstalter Alltours die Rückzahlung des gesamten Reisepreises für die Flugreise in die Türkei. In den Vorinstanzen - dem Amtsgericht Duisburg und dem Landgericht Duisburg - hatte die Klage nur teilweise Erfolg. Das Reiseunternehmen erkannte lediglich eine Verpflichtung zur Rückzahlung eines kleineren Teils des Reisepreises an.

In der Revisionsverhandlung soll nun geklärt werden, ob die Preisminderung bei Mängeln, die erst auf der Rückreise auftreten, auf den Reisepreis für den Rückreisetag beschränkt ist oder den Preis für die gesamte Reise umfasst. Wann der 10. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe sein Urteil verkündet, war am Montag noch offen (AZ: X ZR 93/07).

(ddp)

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