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Köln (ddp.djn). Für Immobilienverkäufer stellt sich oft die Frage, ob sie bei der Veräußerung des Hauses für das noch im Tank befindliche Heizöl einen Abstand verlangen können. «Wurde im Kaufvertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen, dann gehört das Heizöl zur Immobilie und geht beim Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über», sagt Wolfgang Lehner vom Immobilienverband IVD-West und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (AZ: 11 U 129/94). Bei dieser Konstellation verhalte es sich ähnlich wie beim Verkauf eines Autos: Auch da gehört das Benzin, das sich im Tank befindet, zum Auto.
Ansonsten sollte sich der Verkäufer bei der Preisfindung am aktuellen Marktwert des Rohstoffs orientieren und nicht an dem Preis, zu dem er selbst den Heizstoff gekauft hat. Im Übrigen bleibt es dem Verkäufer überlassen, beim Auszug das Heizöl fachmännisch abpumpen zu lassen, falls sich dies für ihn rechnet und er mit dem Erwerber bei der Abstandssumme nicht handelseinig wird.
Was für Heizöl gilt, ist auch auf Kaminholz oder Holzpellets übertragbar. Auch bei diesen Brennstoffen können Verkäufer und Käufer dem Experten zufolge eine gesonderte Zahlung vereinbaren, wenn die Immobilie über einen größeren Vorrat dieser Heizprodukte verfügt.
ddp.djn/ref/mwo
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