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Berlin (ddp-bln). Das Landesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in alkoholfreien Wasserpfeifen-Cafés in Berlin vorläufig ausgesetzt. Damit wurde dem Eilantrag einer Betreiberin eines solchen Cafés entsprochen, die Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot erhoben hatte, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Die Antragstellerin hat nach Angaben des Gerichts eine existenzielle wirtschaftliche Gefährdung ihres Betriebs durch das Rauchverbot aufgezeigt. Die bisherigen Umsätze würden überwiegend aus dem Rauchangebot erwirtschaftet. Nahezu alle Gäste besuchten das Café, um Wasserpfeife zu rauchen.
Zusätzlich angebotene Speisen und ausschließlich alkoholfreie Getränke würden nur nebenbei konsumiert. Bei dieser Sachlage sei es hinnehmbar, das Rauchverbot bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde und begrenzt auf bestehende Wasserpfeifen-Cafés einzuschränken, befand das Gericht. Diese müssen im Eingangsbereich als nicht rauchfrei und für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren als verboten gekennzeichnet sein.
Der Verfassungsgerichtshof hat nach eigener Darstellung ausdrücklich offen gelassen, ob die gesetzliche Ausgestaltung des Rauchverbots in Gaststätten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Er stützte seine Entscheidung - wie in Eilverfahren üblich - allein auf eine Interessenabwägung.
In Berlin ist seit 1. Januar das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Gaststätten und Diskotheken verboten. In Kneipen darf nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden.
(Az.: VerfGH 93A/08)
(ddp)
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