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Schwerin (ddp-nrd). Im Prozess gegen die Eltern der verhungerten Lea-Sophie hat die Vereidigung für die Mutter eine Haftstrafe von acht Jahren wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz gefordert. Er sehe kein Mordmerkmal als erfüllt an, sagte Anwalt Ullrich Knye am Donnerstag in seinem Schlusswort vor dem Schweriner Landgericht. Die 24-Jährige habe bis Ende Oktober 2007 weder erkannt noch sich damit abgefunden, dass ihre Tochter sterben könnte. Ihre Bemühungen, das Kind zum Essen zu bewegen, sprächen dagegen, dass sie Lea-Sophie innerlich aufgegeben habe. Sie habe immer noch die Hoffnung gehabt, dass alles besser werde.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe wegen Mordes von jeweils 13 Jahren für die Eltern beantragt. Beide hätten grausam sowie vorsätzlich gehandelt und den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, sagte Anklagevertreter Jörg Seifert. Lea-Sophie sei massiv vernachlässigt worden. Mutter und Vater hätten erkannt, dass der dramatische körperliche Zustand der Fünfjährigen zum Tode habe führen können. Die Staatsanwaltschaft sah neben Grausamkeit auch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt an. Seifert stellte in seinem Schlusswort zugleich klar, dass das Schweriner Jugendamt aus seiner Sicht keine Mitschuld am Tod des Mädchens trifft.
Psychiatrische Gutachter hatten beiden Eltern volle Schuldfähigkeit attestiert. Laut Aussagen eines Sachverständigen hat die Angeklagte die Situation ihrer Tochter vor deren Tod «real wahrgenommen» und auch gewusst, dass sie Hilfe hätte holen müssen. Aus Angst, Lea-Sophie und deren im September 2007 geborenen Bruder zu verlieren, hatte das Paar nach eigener Aussage darauf verzichtet.
Seit Mitte April müssen sich die Eltern vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Paar gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last. Das Urteil wird voraussichtlich am 16. Juli gesprochen.
Lea-Sophie war am 20. November 2007 in einem Schweriner Krankenhaus in Folge mangelnder Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gestorben. Das Mädchen wog zu diesem Zeitpunkt weniger als 7,4 Kilogramm.
(ddp)
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