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BGH überprüft im August Haftstrafe wegen Siegburger Foltermords

ddp - Mittwoch, 9. Juli, 15:47 Uhr

Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof überprüft am 13. August die Haftstrafe für den Hauptangeklagten im Prozess um den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg. Den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem 2. Strafsenat in Karlsruhe teilte der BGH am Mittwoch mit.

Das Bonner Landgericht hatte im Oktober 2007 gegen die drei Angeklagten langjährige Haftstrafen verhängt. Sie hatten laut Urteil am 11. November 2006 einen 20-jährigen Mithäftling fast zwölf Stunden lang gequält, vergewaltigt und ihn schließlich in der Tür zum Toilettenraum erhängt. Am nächsten Morgen gaben sie vor, das 20-jährige Opfer habe sich das Leben genommen.

Die Staatsanwaltschaft rügt, das Landgericht habe die Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe sowie eine mögliche Unterbringung eines Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nicht ausreichend geprüft. Dies sei ein Rechtsfehler.

Ein eindeutiges Tatmotiv hatte das Landgericht nicht erkennen können. Es sah drei Mordmerkmale gegeben. Die Tat sei besonders grausam gewesen, sie habe zur Verdeckung der Misshandlungen gedient und sei aus niederen Beweggründen geschehen. Der Foltermord hatte eine politische Debatte ausgelöst. Auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss befasste sich mit dem Verbrechen.

(ddp)

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