ddp
Karlsruhe (ddp-rps). Der Bundesgerichtshof überprüft am 23. Juli den Freispruch des Koblenzer Landgerichts für eine Mutter vom Mord an ihren zwei Kindern. Den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem 2. Strafsenat in Karlsruhe teilte der BGH am Mittwoch mit.
Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 31-jährigen Frau vor, im Alter von 16 Jahren im November 1993 ihren 14 Monate alten Sohn Alexander mit einem Kissen erstickt zu haben. Drei Jahre später, im November 1996, soll sie dann auch ihren damals acht Monate alten zweiten Sohn Leon erstickt haben.
Das Landgericht hatte die Frau aus Bad Breisig (Kreis Ahrweiler) vom Vorwurf des Mordes aus niederen Beweggründen in zwei Fällen und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Das Gericht war sich nicht sicher, wie die Taten genau abgelaufen sind und ob die Angeklagte wirklich die Täterin war. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie sieht «eine fehlerhafte, die Angeklagte begünstigende Beweiswürdigung».
Die Frau hatte insgesamt sechs Kinder zur Welt gebracht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Alexander getötet zu haben, da sie ihn als Belastung und Einschränkung in ihrer Lebensführung empfunden habe. Aus dem gleichen Grund habe sie drei Jahre später ihrem Sohn Leon einen Finger so tief in den Rachen gesteckt, dass bei ihm die Luftzufuhr unterbrochen wurde, er erbrach und Erbrochenes einatmete. Hieran verstarb das Kind.
1999 soll sie kurz davor gestanden haben, auch ihr drittes Kind zu töten. Die vier noch lebenden Kinder sind bei Pflegefamilien untergebracht.
(ddp)
Prozesse
Aktuelle Gerichtsverhandlungen
Copyright © 2008 Yahoo! Alle Rechte vorbehalten.