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München (ddp-bay). Serkan A. und Spyridon L. steht das Entsetzen über das Urteil ins Gesicht geschrieben. Wegen versuchten Mordes müssen die beiden Münchner U-Bahnschläger lange Zeit hinter Gitter: der 21 Jahre alte Türke Serkan A. nach Erwachsenenstrafrecht für 12, der zur Tatzeit noch 17 Jahre alte Grieche Spyridon L. nach Jugendstrafrecht für achteinhalb Jahre. Als der Vorsitzende Richter Reinhold Baier am Dienstag das Urteil verkündet, schreit die Freundin von Serkan A., die die gemeinsame kleine Tochter mit in den Gerichtssaal gebracht hat, entsetzt auf. Seine Mutter, die im Rollstuhl sitzt, schlägt die Hände vors Gesicht, die Schwester sinkt schluchzend in sich zusammen.
Wie apathisch sitzen die Angehörigen bei der anschließenden Urteilsbegründung auf ihren Plätzen und hören noch einmal mit an, wie grausam und brutal ihr Freund, Sohn und Bruder gemeinsam mit seinem Kumpel Spyridon L. am 20. Dezember vergangenen Jahres am Münchner U-Bahnhof Arabellapark einen 76 Jahre alten pensionierten Schulrektor fast zu Tode prügelte.
«Kaltblütig» und an «Rohheit nicht zu überbieten», nennt der Richter die Tat. Die beiden Männer hätten in «erbarmungsloser» und «gnadenloser» Weise zugeschlagen, nur weil sie der Pensionär zuvor in der U-Bahn aufgefordert hatte, dort nicht zu rauchen. Anschließend hätten sich die beiden darüber abgesprochen, den alten Mann zusammenzuschlagen, seien ihm nachgesprintet und hätten wieder und wieder auf ihn eingetreten - bis Spyridon L. sogar der Turnschuh aufgeplatzt sei.
Der Pensionär erlitt bei der brutalen Attacke Gehirnblutungen und mehrere Schädelbrüche. Baier betont, diese «völlig sinnlose Tat» stünde «auf sittlich niedrigster Stufe». Den beiden Verurteilten sei bewusst gewesen, dass sie ihrem Opfer tödliche Verletzungen hätten zufügen können. Billigend hätten sie den möglichen Tod des Mannes in Kauf genommen. Durch den Alkoholkonsum der beiden vor der Tat sei «ihr natürliches Hemmungsvermögen» zwar eingeschränkt, ihre Steuerungsfähigkeit aber nicht beeinträchtigt gewesen. Dies zeige deutlich das Video aus der Überwachungskamera, die die Tat aufgezeichnet hatte.
Serkan A. und Spyridon L. hatten während des Prozesses immer wieder beteuert, wie leid ihnen der Angriff auf den Pensionär tue. Als «Entschuldigung» hatten sie ihren exzessiven Alkoholkonsum vor der Tat genannt. Eine Mordabsicht stritten sie aber vehement ab. Die beiden Männer hatten bis zuletzt darauf gehofft - wie von ihren Verteidigern auch gefordert - nicht wegen versuchten Mordes, sondern lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt zu werden - und damit mit wesentlich niedrigeren Freiheitsstrafen davonzukommen. Das Gericht folgt allerdings in seinem Urteil weitgehend dem Antrag von Staatsanwalt Laurent Lafleur, der in seinem Plädoyer für Serkan A. eine zwölfjährige und für Spyridon L. eine neunjährige Haftstrafe verlangt hatte.
Nach dem Urteilsspruch kündigen die Anwälte der Angeklagten entrüstet an, in Revision zu gehen. Sie kritisieren das Urteil als »übertrieben« - vor allem im Vergleich zu ähnlichen Fällen. Einer der drei Verteidiger von Serkan A., Florian Wurtinger, nennt den Richterspruch »absolut überzogen«. Sein Mandant sei von dem Urteil geschockt. Er gehe sicher davon aus, dass die Stadt München jetzt versuchen werde, die beiden jungen Männer abzuschieben. Der Anwalt von Spyridon L., Wolfgang Kreuzer, bezeichnet den Prozessausgang als »hart«. Die Justiz habe demonstrieren wollen, »was eine bayerische Harke ist«, kommentiert der Verteidiger die Entscheidung des Landgerichts.
Oberstaatsanwalt und Gerichtssprecher Anton Winkler hingegen ist erleichtert über die Entscheidung des Gerichts und nennt sie »durchaus angemessen«. Schließlich sei bei dieser Tat »das Leben im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten worden".
(ddp)
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