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München (ddp-bay). Die beiden Münchner U-Bahnschläger sind am Dienstag vom Landgericht wegen versuchten Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der 21 Jahre alte Türke Serkan A. muss für zwölf Jahre, der 18-jährige Grieche Sypridon L. für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Serkan A. wurde nach Erwachsenenstrafrecht, Spyridon L., der zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die beiden hatten am 20. Dezember vergangenen Jahres einen 76-jährigen Mann in einem Münchner U-Bahnhof brutal niedergeprügelt. Das Opfer, ein pensionierter Schulrektor, erlitt dabei Schädelverletzungen und Gehirnblutungen.
In seiner Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter Reinhold Baier die Tat als «brutal und kaltblütig». Diese sei an «Rohheit nicht zu überbieten». Die beiden Männer hätten in «erbarmungsloser» und «gnadenloser» Weise zugeschlagen. Ihnen sei bewusst gewesen, dass sie ihrem Opfer tödliche Verletzungen hätten zufügen können. Baier betonte, diese «völlig sinnlose Tat» stünde «auf sittlich niedrigster Stufe».
Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend dem Antrag von Staatsanwalt Laurent Lafleur, der in seinem Plädoyer für Serkan A. nach Erwachsenenstrafrecht eine Haftstrafe von zwölf Jahren und für Spyridon L. eine Jugendstrafe von neun Jahren verlangt hatte. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten hingegen wesentlich niedrigere Freiheitsstrafen und eine Verurteilung lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Nach dem Urteil kündigten die Anwälte an, in Revision zu gehen. Einer der drei Verteidiger von Serkan A., Florian Wurtinger, kritisierte das Urteil als «absolut überzogen». Im Vergleich zu ähnlichen Fällen sei es «übertrieben». Sein Mandant sei von dem Urteil geschockt gewesen. Er gehe sicher davon aus, dass die Stadt München jetzt versuchen werde, die beiden jungen Männer abzuschieben. Der Anwalt von Spyridon L., Wolfgang Kreuzer, nannte den Prozessausgang «hart». Man habe demonstrieren wollen, «was eine bayerische Harke ist», kommentierte der Verteidiger die Entscheidung des Landgerichts.
(ddp)
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