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Revision im Prozess um Brandanschlag auf Asylbewerberheim eingelegt

ddp - Montag, 7. Juli, 14:30 Uhr

Halle (ddp-lsa). Nach dem Prozess zum Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen haben Staatsanwaltschaft und zwei der verurteilten Männer gegen das Urteil Revision eingelegt. Die richterliche Entscheidung solle nun vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig überprüft werden, teilte Wolfgang Ehm vom Landgericht Halle am Montag auf ddp-Anfrage mit. Vor einer Woche hatte das Landgericht drei der vier Täter wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung zu jeweils drei Jahren und neun Monaten, beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren beantragt.

Die Höhe der Haftstrafen begründete das Gericht mit der unterschiedlichen Tatbeteiligung sowie der verminderten Schuldfähigkeit von zwei Angeklagten wegen starken Alkoholkonsums. Die mitangeklagte Frau erhielt wegen Beihilfe eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe ausgesetzt wurde.

Die vier Angeklagten im Alter von 22 bis 28 Jahren hatten am frühen Morgen des 6. Januar 2007 nach einer Feier in der Neonazi-Szene mindestens zwei Molotow-Cocktails in die damals von drei Afrikanern bewohnte Flüchtlingsunterkunft geworfen. Verletzt wurde bei dem Anschlag niemand.

(ddp)

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