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Zeitung: Merkel schlichtet Streit um Gesundheitsfonds

ddp - Freitag, 4. Juli, 18:35 Uhr

Berlin (ddp). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» mit den Ministerpräsidenten der Unions-geführten Bundesländer auf lange umstrittene Details des Gesundheitsfonds geeinigt. In einer vertraulichen Gesprächsrunde am Donnerstagabend hätten die Regierungschefs ein von der Kanzlerin vorgeschlagenes Angebot akzeptiert, schreibt das Blatt in seiner Samstagausgabe unter Berufung auf mehrere Teilnehmer der Runde. Damit werde sichergestellt, dass kein Bundesland nach Einführung des Gesundheitsfonds mit mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr belastet werde.

Die sogenannte Konvergenzklausel war vom ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) in der Gesundheitsreform verankert worden. Ohne sie hätte das Land den Fonds abgelehnt. Nach einem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium bringt aber die Umsetzung der Klausel erhebliche Schwierigkeiten mit sich. So würden vor allem Länder belastet, die ihr Gesundheitssystem in der Vergangenheit besonders effizient und günstig organisiert haben, wie zum Beispiel Sachsen. Das Land hatte deshalb vor kurzem mit einer Verfassungsklage gedroht, falls die Klausel in Kraft treten werde.

«Auf eine Umverteilung der Gelder zwischen den Ländern wird verzichtet», hieß es. Stattdessen solle das Reservekonto angezapft werden, das die Krankenkassen von 2009 an für schlechtere Zeiten anlegen sollen. Die Einzahlungen in diese sogenannte Liquiditätsrücklage würden nun zunächst direkt an die Länder weitergereicht. Dies gelte vor allem für die ersten beiden Jahre nach Einführung des Gesundheitsfonds, vielleicht auch länger. Für das erste Jahr ist von etwa 500 Millionen Euro die Rede.

Dementsprechend länger werde es dauern, bis die Reservekasse vollständig angefüllt ist. In Gespräch ist ein Volumen von drei Milliarden Euro. «Wir werden den Ansparprozess strecken», sagte ein Teilnehmer der Gesprächsrunde der Zeitung. Damit die Kassen trotzdem abgesichert seien, werde der Bund zunächst eine Bürgschaft abgeben.

(ddp)

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