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«Amoklauf gegen die Bürgerrechte»

ddp - Freitag, 4. Juli, 15:40 Uhr

München (ddp-bay). Die gerade erst beschlossene Online-Untersuchung in Bayern hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Landtags-Opposition erwägt eine Verfassungsbeschwerde gegen die von der CSU-Mehrheit verabschiedeten Änderungen des Polizeiaufgaben- und des Verfassungsschutzgesetzes. Die Neuregelung sei nicht mit Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, vereinbar, sagte SPD-Rechtsexperte Franz Schindler am Freitag in München. Die Grünen sprachen von einem «Amoklauf gegen die Bürgerrechte» und prüfen auch eine Beschwerde gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts.

Die am Donnerstag beschlossenen Gesetzesänderungen erlauben es den Ermittlungsbehörden, zur Vorbereitung von Online-Durchsuchungen die Wohnung Betroffener heimlich zu betreten und zu durchsuchen. Schindler warf CSU und Staatsregierung vor, wieder einmal «die Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten» bewusst zu überschreiten. Er bekräftigte, dass die SPD-Fraktion Online-Durchsuchungen grundsätzlich ablehne.

Bayern geht mit seinem Gesetz einen Sonderweg. Die Bundesregierung hatte sich nach harten Auseinandersetzungen darauf geeinigt, dem Bundeskriminalamt (BKA) das Betreten von Wohnungen zur Manipulation von Rechnern weiterhin zu verbieten. Schindler kritisierte, es gebe es keinen Grund, warum Bayern darüber hinausgehen solle.

Die Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl sprach von einem besonders drastischen Beispiel für «eine ganze Reihe massiver Verstöße gegen die bürgerlichen Freiheitsrechte». Sie verwies zudem auf die ihrer Auffassung nach weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei bei der präventiven Telefonüberwachung, die Ausdehnung der Videoüberwachung und das Kennzeichenscanning.

«Von der heimlichen Ausforschung privater Computer bis hin zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit - die CSU attackiert in ihrem Überwachungswahn die Grundfeste von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit», kritisierte sie. Die Grünen würden am Ende der Sitzungszeit prüfen, gegen welche der bayerischen Gesetzesverschärfungen die größten Erfolgsaussichten vor dem Verfassungsgericht bestünden.

Im Bundesrat ist Bayern am Freitag mit einem Vorstoß zur Nutzung von Online-Durchsuchungen privater Computer auch zur Aufklärung schwerer Straftaten gescheitert. Ein entsprechender Gesetzentwurf fand in der Länderkammer in Berlin keine Mehrheit. Während die Bundesregierung mit dem geplanten BKA-Gesetz Online-Durchsuchungen zur Abwehr von Terrorgefahren ermöglichen will, will Bayern in seiner Vorlage die Online-Durchsuchung zu Zwecken der Strafverfolgung regeln.

(ddp)

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