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Leipzig (ddp-lsc). Das ursprünglich für Montag (7. Juli) angesetzte Berufungsverfahren vor dem Landgericht Leipzig im Zusammenhang mit den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Mügeln im August 2007 ist vertagt worden. Neuer Termin ist der 13. Oktober, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Leipzig auf ddp-Anfrage sagte. In dem Fall geht es um Holger St., der per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden war. Ihm war vorgeworfen worden, während der Ausschreitungen als einer der Rädelsführer rassistische Parolen gebrüllt zu haben. St. hat gegen die Strafe Berufung eingelegt. Die Verschiebung wurde laut Sprecherin notwendig, weil das Gericht noch erhaltene Fragmente von Tonbandmitschnitten aus jener Nacht auswerten will.
Die Berufung von Frank D. wird am 16. Juli vor dem Landgericht verhandelt. D. war im Dezember 2007 vom Amtsgericht Oschatz zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er soll ebenfalls ausländerfeindliche Parolen gebrüllt haben, darüber hinaus aber mit einer eisernen Schachtabdeckung eine Glasscheibe der Pizzeria eingeschlagen haben, in der sich die angegriffenen Inder verschanzt hatten. Die Verteidigung will eine Haftstrafe auf Bewährung erreichen.
In der Nacht zum 19. August 2007 hatte eine aufgebrachte Menschenmenge nach einem Volksfest in Mügeln acht Inder zunächst verprügelt, über den Marktplatz gehetzt und anschließend die Pizzeria, in die sich die Opfer geflüchtet hatten, belagert. Bei den Ausschreitungen wurden auch rassistische Parolen gebrüllt. Erst ein Großaufgebot der Polizei konnte die Ausschreitungen beenden.
(ddp)
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