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Frankfurt/Main (ddp). Nach der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hat jetzt auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) den Schlichterspruch im Tarifstreit um die Mindestlöhne am Bau angenommen. Das teilte die Gewerkschaft am Donnerstag in Frankfurt am Main mit.
Die Regelung kam auf Vermittlung des Schlichters, dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) zustande. Ihn hatte die IG BAU in den seit Februar 2008 festgefahrenen Verhandlungen um eine Regelung der Mindestlöhne im Osten angerufen.
«Wir sind froh, dass wir den Mindestlohn am Bau unter Dach und Fach gebracht haben. Nur Lohnuntergrenzen können den ansonsten einsetzenden freien Fall der Löhne eindämmen. Fairer Wettbewerb sollte sich nicht nur über den Preis vollziehen», sagte der IG- BAU-Vorsitzende Klaus Wiesehügel.
Nach Angaben der Gewerkschaft werden die Mindestlöhne wie folgt festgesetzt: Der Mindestlohn für die Lohngruppe 1 (Bauhelfer) im Westen wird von 10,40 auf 10,70 Euro und für die Lohngruppe 2 (Angelernte) von 12,50 auf 12,85 Euro (Berlin 12,70) erhöht. In den ostdeutschen Bundesländern bleiben beide Mindestlöhne erhalten und gelten mit 9,00 Euro in der Lohngruppe 1 und 9,80 Euro in der Lohngruppe 2 fort.
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