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Mordvorwurf gegen Robins Mutter fallen gelassen

ddp - Montag, 30. Juni, 15:45 Uhr

Zwickau (ddp-lsc). Im Prozess um den Tod des zweijährigen verhungerten und verdursteten Robin aus Kirchberg hat die Staatsanwaltschaft die Mordanklage fallen gelassen. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung mit Todesfolge forderte Oberstaatsanwalt Holger Illing für Robins Mutter am Montag vor dem Landgericht Zwickau eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Im Ergebnis der Beweisaufnahme und unter Berücksichtigung der Persönlichkeit der Angeklagten könne ihr ein Tötungsvorsatz nicht unterstellt werden.

Der psychiatrische Gutachter hatte der 24-jährigen Yvonne E. eine schwere Persönlichkeitsstörung und verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Sie habe den lebensbedrohlichen Zustand ihres Kindes nicht erkennen können.

Wie Illing sagte, dürfen trotz der seelischen Befindlichkeit und komplizierten Lebensumstände der Angeklagten die Qualen von Robin nicht außer Acht gelassen werden. Er habe ein «Martyrium eines qualvollen Verhungerns und Verdurstens» durchlitten. Eine Mutter von insgesamt drei Kindern hätte den sich über mehrere Tage verschlechternden Zustand ihres Sohnes erkennen und Hilfe holen müssen. Die Mutter sei die allein Schuldige am Tod von Robin, betonte Illing.

Verteidiger Michael Windisch hielt hingegen nur den Tatvorwurf der Aussetzung für gerechtfertigt und plädierte auf fünf Jahre Freiheitsentzug. Die Frau habe aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung die Folgen ihres Handelns nicht abschätzen können. Außerdem müsse ihr Geständnis berücksichtigt werden.

Die 24-jährige hatte zugegeben, ihr kränkelndes Kind zwei Tage vor Weihnachten 2007 mit ein paar Keksen und einer kleinen Trinkflasche allein gelassen zu haben. Aus Sehnsucht nach einem Partner war sie mit ihrem älteren Sohn Lukas zu einer Internet-Bekanntschaft nach Hagenow gefahren. Als sie in der Nacht vom 24. zum 25. Dezember zurückkam, habe sie gesehen, dass es Robin schlecht ging. Trotz Verschlimmerung seines Zustandes habe sie keinen Arzt geholt, weil sie Angst gehabt habe, dass ihr die Kinder weggenommen würden. Erst als Robin am 26. Dezember nicht mehr reagierte, rief sie den Notarzt.

Das Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden.

(ddp)

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