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Straßburg (ddp-hes). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt am Montag (30. Juni, 11.30 Uhr) über eine Beschwerde des Entführers und Mörders des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen. In der Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland macht Gäfgen geltend, die deutschen Behörden hätten gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention und gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen. Bei einem Erfolg könnte der heute 33-Jährige eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen.
Gäfgen hatte im September 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und ermordet. Nachdem ihm im Verhör von der Polizei massive Gewalt angedroht worden war, hatte er ausgesagt und die Beamten zur Leiche des Kindes geführt. Im Juli 2003 verurteilte das Frankfurter Landgericht Gäfgen zu lebenslanger Haft.
Gegen das Urteil und die Gewaltandrohung im Polizeiverhör ging Gäfgen wiederholt juristisch vor: Zunächst bestätigte der Bundesgerichtshof jedoch den Frankfurter Richterspruch, dann scheiterte Gäfgen mit einer Verfassungsbeschwerde. Schließlich legte er in Straßburg Beschwerde ein.
Bereits die bloße Annahme der Beschwerde beim Straßburger Gerichtshof im April 2007 hatte für Aufsehen gesorgt. Offenbar sehen die EGMR-Richter zumindest Anhaltspunkte, dass die deutschen Behörden mit ihrem Vorgehen die Menschenrechtskonvention verletzt haben könnten. Üblicherweise wird in Straßburg keine Beschwerde zur Entscheidung angenommen, bei der das Gericht ein Scheitern erwartet.
(ddp)
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