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Bundestag billigt Wohngelderhöhung und Wohnkosten-Kompromiss

ddp - Freitag, 27. Juni, 12:37 Uhr

Berlin (ddp). Das seit 2001 unveränderte Wohngeld wird im kommenden Jahr deutlich angehoben. Der Bundestag billigte am Freitag in Berlin bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen eine entsprechende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Dieser hatte der zehnprozentigen Erhöhung in der vergangenen Woche zugestimmt. Die Erhöhung gilt auch für die gesondert ausgewiesene Heizkostenkomponente, mit der den gestiegenen Energiekosten Rechnung getragen werden soll. Die Kosten von rund 520 Millionen Euro wollen sich Bund und Länder teilen. Das neue Wohngeld soll 800 000 Haushalten zugutekommen.

Ab 2009 wird zudem die Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umgestellt. Statt des bisher vom Bund gezahlten Festbetrags in Höhe von 409 Millionen Euro soll dann eine prozentual gestaffelte Kostenverteilung der Nettoausgaben treten. Im Jahr 2009 übernimmt der Bund demnach 13 Prozent der Kosten. Diese Quote soll sich jährlich um einen Prozentpunkt erhöhen, bis im Jahr 2012 der Höchstsatz von 16 Prozent erreicht ist.

Das Parlament stimmte zugleich der Einigung zwischen Bund und Ländern zur Aufteilung der «Hartz IV»-Wohnkosten der Kommunen zu. Mit der Koalitionsmehrheit verabschiedete der Bundestag einen schwarz-roten Gesetzentwurf, wonach die Bundesbeteiligung an diesen Wohnkosten über das Jahr 2010 hinaus nach der bisherigen Anpassungsformel berechnet werden soll. Damit wird eine entsprechende Vereinbarung des Vermittlungsausschusses umsetzt. Bislang war zum Jahr 2011 eine Neuregelung vorgesehen.

Der Bund beteiligt sich somit weiterhin mit 29,2 Prozent an den im «Hartz IV»-Rahmen von den Kommunen gezahlten Leistungen für Unterkunft und Heizung. Der Vorlage zufolge werden für das laufende Jahr Gesamtausgaben für Leistungen der Unterkunft und Heizung in Höhe von rund 13,4 Milliarden Euro erwartet. Bei einer Bundesbeteiligung in Höhe von rund 3,9 Milliarden Euro verbleibt den Kommunen ein Eigenanteil in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende kommender Woche mit den Vorlagen befassen. Die Länder hatten lange dafür gestritten, dass sich die Anpassungsformel an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und nicht an der Entwicklung der Zahl der Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften orientiert.

(ddp)

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