Suche

Störung der Rettungsfunkfrequenz

ddp - Donnerstag, 26. Juni, 16:33 Uhr

Trier (ddp-rps). Im Prozess um gestörte Rettungsfunkfrequenzen in der Region Trier ist der ehemalige Leiter der Rettungswache Saarburg (Kreis Trier-Saarburg) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tier sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige in mehreren Fällen den Einsatz eines Hubschraubers der Luxemburger Air Rescue (LAR) durch Funksignale gestört hat. Er habe sich dadurch in vier Fällen der versuchten schweren Körperverletzung und in einem Fall der vollendeten schweren Körperverletzung schuldig gemacht, hieß es in der Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte noch im Gerichtssaal Rechtsmittel an.

Das Motiv für die Störungen des Funkverkehrs lag nach Auffassung des Gerichts im Hass des Angeklagten auf seinen früheren Arbeitgeber LAR. Er sei dort 1998 mit «Schimpf und Schande» entlassen worden, sagt der Vorsitzende Richter. Als das Unternehmen dann im Jahr 2005 auch im Bereich Trier und damit der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes in Saarburg zum Einsatz gekommen sei, habe der Angeklagte das nicht verkraftet.

Das Gericht zitierte in dem Zusammenhang aus anonymen Schmähbriefen, die aus gelöschten Daten des Laptops des Angeklagten rekonstruiert worden waren. Darin wurden die Luxemburger unter anderem als «Bordellfliegertruppe» diskriminiert.

Hintergrund ist eine seit April 2005 geltende grenzüberschreitende Vereinbarung, nach der der Hubschrauber der Luxemburger Air Rescue, der auf dem luxemburgischen Flugplatz Findel stationiert ist, auch von deutschen Stellen angefordert werden kann. Seit Beginn der Zusammenarbeit war es immer wieder zu Frequenzstörungen mit der Rettungsleitstelle Trier gekommen, sobald der Hubschrauber in der Luft war. Techniker der Bundesnetzagentur konnten die Störungen schließlich auf Signale aus der Saarburger Rettungswache zurückführen.

Der Angeklagte bestritt allerdings im Verlauf des seit März laufenden Prozesses wiederholt alle Vorwürfe. «Ich hatte nichts mit den Pfeiftönen zu tun und kenne auch keinen in der Rettungswache, der die Tasten gedrückt hat», sagte er am Donnerstag in seinem Schlusswort.

Insgesamt waren 29 Störfälle erkannt worden. Die Verteidigung sprach in ihrem Plädoyer von einem reinen Indizienprozess, in dem »der absolute Nachweis fehle«. Die Staatsanwaltschaft hätte nur fünf Fälle herausgegriffen, die auf ihren Mandanten hingewiesen hätten, kritisierte die Rechtsanwältin des Ex-Rettungswachenchefs.

Dem hielt das Gericht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft in den anderen eingestellten Fällen beteiligte Personen nicht habe genau eingrenzen können. In den angeklagten Fällen dagegen besteht nach Ansicht des Gerichts jedoch kein Zweifel, dass der Angeklagte die entsprechenden Funktasten gedrückt habe durch die der Funkverkehr mit einem extremen Pfeifsignal im Hubschrauber und in der Rettungsleitstelle Trier gestört wurde.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dennoch nur teilweise dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die gegen eine «Bewährungswohltat» war zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert hatte. Strafmildernd wertete das Gericht eine günstige Sozialprognose des Angeklagten, der überdies seinen Arbeitsplatz verloren hat. Auch kämen noch hohe Kosten auf den Angeklagten zu, darunter allein rund 60 000 Euro für ein Gutachten, sagte der Richter.

(ddp)

Foren

Video: Panorama

Copyright © 2008 Yahoo! Alle Rechte vorbehalten.