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Berlin (ddp). Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) weist die Forderung der Grünen als parteipolitisch motiviert zurück, nach den Pannen im Atommülllager Asse II bei Wolfenbüttel die Anlage dem Atomrecht mit seinen strengen Auflagen zu unterstellen. Alle Entscheidungen der letzten Jahre seien schon unter Atomrecht gefällt worden, sagte Gabriel am Donnerstag im Bundestag in Berlin. Zudem prüfe das für die Genehmigung und Kontrolle kerntechnischer Anlagen zuständige Bundesamt für Strahlensicherheit ohnehin die Langzeitsicherheit.
Zuvor hatte die Grünen-Politikerin Sylvia Kotting-Uhl den Bundesumweltminister zum raschen Handeln aufgefordert. Auch verlangte sie, dem Betreiber, dem Helmholtz Zentrum München, die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Vor wenigen Tagen war bekanntgeworden, dass in dem Forschungsbergwerk radioaktive Salzlauge lagert, die die zulässigen Grenzwerte um das Acht- bis Neunfache überschreitet.
Von 1967 bis 1978 wurden in dem ehemaligen Salzbergwerk Asse II im östlichen Niedersachsen fast alle bis dahin in Westdeutschland angefallenen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle versuchsweise endgelagert. In dem ehemaligen Salzbergwerk liegen knapp 126 000 Fässer mit radioaktiven Abfällen. Gesellschafter des Helmholtz Zentrum München sind der Bund und der Freistaat Bayern.
Gabriel hielt den Grünen vor, mit einer «Verantwortungsdebatte» über Asse offenbar nur auf den Schacht Konrad kommen und die Nutzung als mögliches Endlager stoppen zu wollen. Der SPD-Politiker rief die Grünen auf, bei Asse nicht «Verfahrensspielereien» zu betreiben. Zwar gebe es durchaus berechtigte Zweifel an der Fachkunde des Betreibers, doch ein Wechsel allein löse das Problem nicht.
(ddp)
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