ddp
Berlin (ddp). Für geschiedene Ehepaare wird die gerechte Aufteilung ihrer Rentenansprüche demnächst einfacher. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Dieser regelt die Verteilung von Versorgungsansprüchen zwischen Eheleuten nach einer Scheidung.
Um das Verfahren unbürokratischer und verständlicher zu gestalten, sollen Rentenversicherer bei einer Scheidung künftig zwei getrennte Konten für beide Ex-Partner anlegen. So sollen gerechte Teilungsergebnisse erzielt werden. Bislang wurden im Scheidungsfall die am Ende des Erwerbslebens zu erwartenden Rentenansprüche errechnet und dann auf beide Partner verteilt. Dieses Verfahren war Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zufolge jedoch fehleranfällig. Das neue Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.
(ddp)

Copyright © 2008 Yahoo! Alle Rechte vorbehalten.