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Bundeskabinett regelt Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen

ddp - Mittwoch, 21. Mai, 11:56 Uhr

Berlin (ddp). Die Bundesregierung hat eine weitere Hürde auf dem Weg zum geplanten Gesundheitsfonds aus dem Weg geräumt. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin Regelungen für die mögliche Insolvenz von Krankenkassen. Demnach sollen bei einer Pleite nicht mehr die Bundesländer haften, sondern die Kassen der gleichen Krankenkassenart. Wenn diese dazu nicht in der Lage sind, werden andere Kassenarten herangezogen und damit die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt. Kassenarten sind in Deutschland die Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen.

Mit dem Start des Gesundheitsfonds 2009 soll es künftig einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag geben, der noch festgelegt werden muss. Aus dem Fonds erhalten die Kassen dann für ihre Versicherten Pauschalen zwischen 150 und 170 Euro sowie alters- und risikobezogene Zuschläge. Kassen, die damit nicht auskommen, müssen für ihre Versicherten Zusatzprämien erheben. Gut wirtschaftende Kassen können Beiträge zurückzahlen.

(ddp)

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