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Magdeburg/Halle (ddp-lsa). Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Harald von Bose, hält die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten früherer hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter in der Gedenkstätte «Roter Ochse» in Halle für «datenschutzrechtlich akzeptabel». Einige ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, die in der Ausstellung namentlich und mit Bild aufgeführt sind, hatten um eine datenschutzrechtliche Prüfung gebeten, wie der Landesbeauftragte am Dienstag in Magdeburg mitteilte. Bose betonte, seine Bewertung sei auf eine rein datenschutzrechtliche Betrachtung begrenzt.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten stelle zwar grundsätzlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Nach dem Stasi-Unterlagengesetz jedoch dürften Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung und die politische Bildung veröffentlicht werden, soweit es sich um Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes handelt. Die Ausstellung beschränke sich auf einige ehemals hauptamtlich Tätige, die in den 50er bis 80er Jahren als Vernehmer tätig waren.
An der möglichst präzisen Darstellung der Vergangenheit bestehe ein öffentliches Interesse von erheblichem Gewicht. Dem komme die Ausstellung «in einer die Persönlichkeitsinteressen der Mitarbeiter schonenden Weise» nach. Die Ausstellung verwende nur dienstliche Tatsachen des beruflichen Werdegangs, Daten der Privat- oder Intimsphäre seien dagegen nicht betroffen. Steckbriefartige Diffamierungen seien nicht festgestellt worden, sagte Bose. Auch bestünden keine expliziten Verweise zu Opferfällen. Ausgrenzungen oder Stigmatisierungen seien nicht erkennbar.
Im «Roten Ochsen» ist eine Justizvollzugsanstalt untergebracht. Außerdem befindet sich dort eine Gedenkstätte für die Opfer politischer Verfolgung.
(ddp)

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