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Ordensgewand an bayerischen Schulen laut Schneider weiter erlaubt

ddp - Freitag, 16. Mai, 11:30 Uhr

München (ddp-bay). Das Verbot von Ordensgewändern für Nonnen und Mönche an Schulen in Baden-Württemberg ist nach Ansicht von Kultusminister Siegfried Schneider (CSU) nicht auf Bayern übertragbar. Die Ordenstracht sei «ein Symbol für die christlich-abendländische Geschichte und für ein Leben nach christlichen Werten, die auch in der bayerischen Verfassung verankert sind», sagte Schneider am Freitag in München. An den Schulen im Freistaat könnten Ordenskleider und Habit auch künftig getragen werden.

Der Kultusminister sieht sich in seiner Auffassung vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt. Dieser habe in einem Urteil im Januar 2007 die Regelung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes für rechtmäßig erklärt, die den Schulfrieden gegenüber möglichen Intentionen und Interpretationen von Symbolen und Kleidungsstücken schütze.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte am Mittwoch entschieden, dass Lehrkräfte an öffentlichen Schulen landesweit im Unterricht weder ein Kopftuch noch ein Ordensgewand oder die jüdische Kippa tragen dürfen. Damit stellte das Gericht seine Entscheidungsgründe zu dem im März ergangenen «Kopftuchurteil» klar. Mit dem Urteil war einer muslimischen Lehrerin aus Stuttgart das Tragen eines Kopftuchs untersagt worden. Mehrere CSU-Politiker hatten das Urteil scharf kritisiert.

(ddp)

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