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Lea-Sophie-Prozess mit Zeugenbefragung fortgesetzt

ddp - Freitag, 16. Mai, 15:21 Uhr

Schwerin (ddp-nrd). Der Prozess gegen die Eltern der verhungerten Lea-Sophie ist am Freitag vor dem Schweriner Landgericht mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt worden. Am sechsten Verhandlungstag wurde unter anderem ein Kinderchirurg der Schweriner Klinik gehört, in der das Mädchen am 20. November 2007 gestorben war. Er schilderte erneut den schlechten körperlichen Zustand des Kindes. Seinen Angaben zufolge war die Fünfjährige bei ihrer Einlieferung in das Krankenhaus «nicht mehr zu retten».

Zudem sagte vor der Kammer der bei der Haftvernehmung der 24-jährigen Mutter anwesende Staatsanwalt aus. Seiner Einschätzung zufolge hätten die beiden Angeklagten bei ihren polizeilichen Vernehmungen versucht, sich gegenseitig «Schuldanteile zuzuschieben». Vor dem Haftrichter habe die Angeklagte ihren Partner als dominanten Typ beschrieben. Die Frau habe auch von ihrer Absicht berichtet, sich von Lea-Sophies Vater trennen zu wollen. Auf die Frage, was sie bislang davon abgehalten habe, soll sie nach Aussage des Staatsanwalts auf die «schönen Momente» des Zusammenlebens verwiesen haben.

Am Rande des Verfahrens verdichteten sich derweil Hinweise, wonach die beiden Angeklagten an den nächsten Prozesstagen Stellung zu den Vorwürfen gegen sie nehmen könnten. Unklar ist bislang, ob sie sich selbst oder über ihre Anwälte äußern werden. Zum Prozessauftakt hatte der Vater in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung den Tod des Kindes bedauert und sein Versagen eingeräumt. Die Mutter hat bislang geschwiegen.

Der Prozess wird länger dauern als zunächst geplant. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Robert Piepel wird er vorerst bis 30. Juni fortgesetzt. Insgesamt legte das Gericht drei neue Termine fest. Danach soll das Verfahren am 2. Juni fortgeführt werden. Zusätzlich zu den bereits festgelegten Terminen am 4. und 9. Juni wird die Kammer noch am 24. und 30. Juni tagen.

Lea-Sophies Eltern müssen sich seit Mitte April vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt der 24 Jahre alten Mutter und dem 26 Jahre alten Vater gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last.

(ddp)

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