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Hildesheim (ddp-nrd). Ein mehr als acht Jahre zurückliegender Zwischenfall in Kenia mit Prinz Ernst August von Hannover beschäftigt erneut die Justiz. Vor dem Landgericht Hildesheim beginnt am Montag ein von Ernst August angestrengtes Wiederaufnahmeverfahren gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Hannover vom 25. November 2004. Weil er im Januar 2000 einen deutschen Hotelier attackiert hatte, war Ernst August seinerzeit wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilt worden.
Ziel des Wiederaufnahmeverfahrens ist nach Angaben des Anwalts von Ernst August nachzuweisen, dass sein Mandant den Hotelier seinerzeit lediglich zwei Ohrfeigen gegeben und ihn nicht krankenhausreif geschlagen habe. Dafür wurden sechs Zeugen benannt.
Anders als zunächst vorgesehen wird Prinzessin Caroline von Hannover, die als Augenzeugin des Vorfalls zu dem nichtöffentlichen Verfahren kommen sollte, nicht in Hildesheim erscheinen. Sie begründete ihr Fernbleiben nach Angaben eines Gerichtssprechers damit, dass die Medien vom Landgericht über ihr geplantes Kommen informiert worden seien. Dem Sprecher zufolge war das Gericht dazu jedoch presserechtlich verpflichtet. Ernst August habe zwar Anwesenheitsrecht bei der Verhandlung, mit seinem Erscheinen sei aber nicht zu rechnen.
Das sogenannte Probationsverfahren soll klären, ob der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens begründet ist. Sollte das Gericht zu dieser Auffassung gelangen, würde es zu einer neuen Hauptverhandlung in Hildesheim kommen. Ziel von Ernst August ist nach Angaben des Gerichtssprechers, eine mildere Strafe zu erreichen. Demnach solle der Zwischenfall in Kenia als tätliche Beleidigung statt als Körperverletzung gewertet werden.
(ddp)

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