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Mönchengladbach (ddp-nrw). Das Buch über einen Doppelmord an zwei türkischen Frauen in Mönchengladbach bleibt verboten. Das entschied das Mönchengladbacher Landgericht am späten Donnerstagabend. Acht Stunden lang hatte die 10. Zivilkammer über den Fall beraten und um kurz vor 22.00 Uhr eine einstweilige Verfügung vom 5. Mai bestätigt.
Hintergrund des Buches ist ein Doppelmord im März 2007. Damals waren nach einer Verhandlung am Familiengericht in Mönchengladbach-Rheydt eine türkische Frau und ihre Tochter von dem von ihnen getrennt lebenden Ehemann und Vater auf offener Straße erschossen worden. Der 39-Jährige war dafür im Februar dieses Jahres vom Landgericht Mönchengladbach zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Anwältin der beiden Opfer, Gülsen Celebi, hatte anschließend mit der Autorin Uta Glaubitz die Geschehnisse in einem Buch mit dem Titel «Kein Schutz, nirgends» aufgearbeitet.
Unter anderem werfen die beiden Frauen darin der Justiz schwere Versäumnisse vor. Anwältin Celebi hatte nach eigenen Angaben beim Termin vor dem Familiengericht auf einen bestehenden Haftbefehl gegen den Ehemann hingewiesen, auf den weder der Richter noch die Staatsanwaltschaft rechtzeitig reagiert haben sollen. Durch eine Festnahme hätte nach Meinung der Rechtsanwältin der Doppelmord verhindern werden können.
Darüber hinaus beschäftigt sich das Buch auch mit der Schwester der getöteten Ehefrau. Sie soll von dem verurteilten Doppelmörder vergewaltigt worden sein. Sie hatte nach der Veröffentlichung des Buches den Antrag gestellt, das Werk zu verbieten. Sie habe kein Einverständnis dazu gegeben, Dinge aus ihrer Intimsphäre zu veröffentlichen. Das Gericht entschied daraufhin, dass das Buch in seiner bisherigen Form nicht weiter verkauft werden darf. Es habe sich nicht feststellen lassen, dass die Schwester vor der Veröffentlichung des Buches doch ihr Einverständnis gegeben habe, sagte ein Gerichtssprecher.
Gegen das Urteil können die beiden Autorinnen und die Randomhouse Verlagsgruppe Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
(ddp)

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