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Schadenersatzklage gegen Zementkartell für zulässig erklärt

ddp - Mittwoch, 14. Mai, 11:48 Uhr

Düsseldorf (ddp). Gegen die sechs führenden deutschen Zementhersteller hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine Schadenersatzklage für zulässig erklärt. Damit bestätigte der erste Kartellsenat des OLG am Donnerstag ein Zwischenurteil des Landgerichts Düsseldorf vom Februar 2007. Das Landgericht Düsseldorf werde nun den Prozess fortsetzen und demnächst über die Klage entscheiden, hieß es.

Den Unternehmen wird vorgeworfen, illegale Preisabsprachen getroffen und zwischen 1989 und 2002 ein bundesweites Zementkartell betrieben zu haben. Dadurch seien die Preise künstlich hochgehalten worden und ein Schaden in Höhe von mehr als 150 Millionen Euro entstanden. Zunächst 29 und inzwischen 36 gewerbliche Kunden der Zementhersteller haben diese deshalb in einer Sammelklage auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von knapp 114 Millionen Euro plus Zinsen verklagt.

Der Prozess gilt als Präzedenzfall. Zum ersten Mal könnten damit Kartellsünder von den Geschädigten zur Kasse gebeten werden, sollte das Gericht dem Antrag der Kläger folgen. Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erleichtert die Klagemöglichkeit von Geschädigten.

Das Bundeskartellamt hatte im Frühjahr 2003 gegen die sechs Zementhersteller - HeidelCement, die Ulmer Schwenk-Gruppe, Lafarge, Dyckerhoff, Readymix und Holcim - ein Rekordbußgeld von 661 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen sollen über mehrere Jahrzehnte ein Preis- und Absatzkartell gebildet haben. Die Unternehmen bestreiten dies und legten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

ddp/sam/mbr

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